Damit Ihr Umzug reibungslos über die Bühne geht!

In Energieversorgung, Wissenswertes Kommentar schreiben

Der Mietvertrag für die neue Wohnung ist unterzeichnet, die Umzugskartons fertig gepackt und in der alten Wohnung werden noch die letzten Renovierungsarbeiten vorgenommen. Bei einem solchen Stress kann es schon mal vorkommen, dass man vergisst seinen Energieversorger über den bevorstehenden Wohnungswechsel zu informieren.

Was Sie wissen sollten, wenn Sie in absehbarer Zeit einen Umzug planen:

Damit wir alles Nötige rechtzeitig für Sie erledigen können – teilen Sie uns Ihre Ummeldung so früh wie möglich mit. Denn die gesetzlichen Auflagen des Strom- und Gasmarktes lassen es uns nicht mehr zu, Umzüge zu akzeptieren, die mehr als vier Wochen zurückliegen. Wenn Ihr Einzugstermin noch vor Ihnen liegt, bekommen wir keinerlei Terminschwierigkeiten – sollten Sie allerdings Ihre Ummeldung erst rückwirkend vornehmen, kann es sein, dass der gewünschte Termin nicht mehr zu realisieren ist.

Ein weiterer Tipp: Füllen Sie während der Wohnungsübergabe im Beisein des Vermieters oder Mietnachfolgers ein sogenanntes Umzugsprotokoll aus. Darauf werden unter anderem auch alle Zählerstände schriftlich festgehalten und gemeinsam gegengezeichnet. Mit Übergabe eines solchen Protokolls erreichen Sie ein optimales Maß an Rechtssicherheit. Downloaden können Sie sich ein solches Formular auf der Homepage http://www.mietrecht-einfach.de.

Unsere Kollegen/innen im Kundenservice stehen Ihnen für Rückfragen gerne persönlich oder telefonisch unter 06831 9596-333 oder – 334 zur Verfügung.

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