Positive Nachrichten, für alle, die Ihren Sommerurlaub in einem EU-Land verbringen möchten. Ab dem 15. Juni werden die Roaming-Gebühren in der EU abgeschafft.
Aber was bedeutet das genau: unter Roaming versteht man den Wechsel zwischen den Mobilfunk-Netzen, also zwischen dem deutschen und dem ausländischen Netz. Extra-Kosten für das Roaming fallen an, sobald man im Ausland telefoniert, SMS versendet oder im mobilen Internet surft – das hat jetzt ein Ende.
Die neue Verordnung betrifft 28 EU Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Königreich, Zypern. Des Weiteren haben sich Island, Liechtenstein und Norwegen der EU-Roaming-Verordnung angeschlossen.
Für die Verbraucher/innen ist die Abschaffung der Roaming-Gebühren in erste Linie einmal gut – doch es ist nicht ganz so wie es scheint.
Mit den neuen Angeboten einiger Mobilfunkanbieter drohen auch Kostenfallen. Es werden vermeintlich günstigere Tarife beworben, in denen die Auslandnutzung komplett ausgeschlossen oder die gebuchten Inklusiv-Leistungen bei einer Auslandsnutzung eingeschränkt werden.
Eine weitere Tariffalle lauert bei der Fair-Use-Policy, damit können Mobilfunkanbieter weiterhin Aufschläge in Rechnung stellen, sofern der Kunde eine vertraglich festgelegte Nutzungsgrenze überschreitet. Diese Kosten dürfen allerdings nicht höher sein, als die von der EU festgelegte Preisobergrenze. Der Mobilfunkanbieter soll mit dieser Regelung vor einem Missbrauch des Roamings geschützt werden.
Aufpassen sollte jeder, der sich in einem Grenzgebiet nahe eines Nicht-EU-Landes aufhält. Informieren Sie sich vorab, welches Handy-Netz am günstigsten ist. Sie können die Mehrkosten vermeiden, in dem Sie in den Menüeinstellungen Ihres Handys die Netzauswahl des gewünschten Providers manuell einrichten. Anschließend wird die automatische Netzsuche deaktiviert und der günstige Anbieter unter bevorzugten Netzen abgespeichert.
Telefonieren Sie innerhalb der EU auf Schiffen, Fähren oder Flugzeugen und die Verbindung wird über ein terrestrisches (= erdgebunden, landgestützt) Mobilfunknetz hergestellt, so gelten die Richtlinien zum EU-Roaming. Satelittenverbindungen hingegen unterliegen nicht diesen Vorschriften.
Prüfen Sie daher vor Vertragsabschluss das Kleingedruckte hinsichtlich der Auslandskonditionen.