EEG Ein Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien

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Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) ist seit dem 1. April 2000 in Kraft und wird ständig weiter entwickelt.
In erster Linie soll der Klimaschutz effektiv verbessert werden.

Im Kern regelt es die bevorzugte Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen ins Stromnetz. Die Abhängigkeit von fos­silen Brennstoffen (Öl, Kohle, Erdgas) soll so verringert werden. Als Anreiz lockt eine garantierte Vergütung, die derjenige erhält, der Strom aus erneuerbaren Energien produziert und in‘s Netz einspeist.
 
EEG-Umlage: Ausgleich für garantierte Einspeisevergütung

Seit der Reform des EEG im Jahr 2014 müssen die Anlagen­betreiber die Vermarktung des aus regenerativen Quellen erzeugten Strom selbst in die Hand nehmen. Da sie aber durch den Verkauf des Stroms an der Strombörse meistens weniger erlösen als die garantierte Vergütung, erhalten sie eine Differenz vom Übertragungsnetzbetreiber. Diese dem Betreiber entstehenden Kosten bestimmen die Höhe der EEG­-Umlage, die von den Stromkunden übernommen werden muss.

Die Stadtwerke Saarlouis haben keinen Einfluss auf die Höhe der EEG­-­Umlage. Höchstens 25% des Strompreises können die Stadtwerke Saarlouis durch ihre Einkaufs­ und Vertriebspolitik beeinflussen, der Rest setzt sich aus Steuern, Abgaben, verschiedenen Umlagen wie der EEG­-Umlage und Netzentgelten zusammen.

Im Jahr 2016 betrug die EEG-­Umlage 6,354 Cent pro Kilo­wattstunde. Ab 2017 steigt die Umlage auf 6,88 Cent/kWh.

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