Wohin mit dem alten Handy, dem defekten Föhn oder der beschädigte Kaffeemaschine? – Wie entsorgt man Elektroschrott richtig?
Elektroschrott gehört wegen der enthaltenen Schadstoffe nicht in den Hausmüll und muss gesondert und fachgerecht entsorgt werden. Ab Montag, den 25. Juli gibt es für ausgediente Elektrogeräte eine weitere Rückgabemöglichkeit. Neben dem stationären Einzelhandel ist nun auch der Onlinehandel verpflichtet Altgeräte kostenlos anzunehmen und zu recyceln.
Bereits seit letztem Herbst ist es im stationären Einzelhandel möglich, Elektrogeräte abzugeben, und zwar ohne einen Kassenbon vorzulegen. Mit der Neufassung des ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) werden erstmals Onlinehändler zur Rücknahme verpflichtet. Dies betrifft allerdings nur Geschäfte die Elektrogeräte auf einer Verkaufs-/Lagerfläche von mehr als 400 qm anbieten.
Welche Geräte können beim Onlinehändler zurückgegeben werden? Hier unterscheidet man:
- Rücknahme von Kleingeräten:
Elektrokleingeräte müssen ab sofort auch vom Händler zurückgenommen werden, wenn kein Neugerät angeschafft wird. Diese Reglung trifft auf alle Geräte zu mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern.
- Rücknahme von Großgeräten:
Bei Großgeräten wie z.B. einem Kühlschrank, Fernseher oder einem Elektroherd besteht die Rücknahmepflicht nur, wenn gleichzeitig ein ähnliches Gerät gekauft wird.
Ziel der Reglung ist es die Umwelt schonen und die Recyclingquote bei Elektronik zu erhöhen. Durch ein entsprechendes Recycling lassen sich Abfälle minimieren und Rohstoffe bzw. Energie können eingespart werden.
Die Möglichkeit defekte Elektrogeräte beim Wertstoffhändler abzugeben bleibt weiterhin für den Verbraucher bestehen.
Kommentare
Sicherlich ist das eine Gute Sache, aber ich muss leider aus eigener Erfahrung Sprechen das Viele Händler sich gar nicht dran halten, auch hat dieses Gesetz viele Lücken die ebenfalls viele Händler nützen.