Auch Ihr Haus oder Ihre Wohnung kann durch bauliche oder altersbedingte Mängel deutlich mehr Energie verbrauchen als notwendig. Da Sie durch die Energieeinsparungs-Verordnung (EnEV) ohnehin dazu verpflichtet sind, bei Vermietung oder Verkauf Ihres Objektes einen Energieausweis vorzuzeigen, sollten Sie jetzt zur Tat schreiten.
Denn die Vorteile eines Energieausweises liegen auf der Hand: Sie lernen die energetischen Schwächen Ihrer Immobilie kennen und erfahren gleichzeitig, wie Sie sinnvoll modernisieren können. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten des Energieausweises.
- Der Energieverbrauchsausweis wird auf der Grundlage dreier aufeinanderfolgender Heizkostenabrechnungen berechnet. Vorschläge zur Modernisierung enthält dieser Ausweis nur als Anlage zum Bedarfspass.
- Der Energiebedarfsausweis dagegen zeigt, welchen Energiebedarf Ihre Immobilie an Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung benötigt. Hier fließen Parameter wie Größe, Dämmfähigkeit der Gebäudehülle und Anlagentechnik in die Berechnungen ein. Im Ergebnis erhalten Sie konkrete Ratschläge zur energetischen Modernisierung und sogar das daraus entstehende Einsparpotential.
- Ab 5 Wohneinheiten können Sie als Besitzer/Vermieter zwischen den beiden Energieausweisen frei wählen.
- Bis 4 Wohneinheiten entscheidet das Datum des Bauantrags:
– wurde er vor dem 01. November 1977 gestellt, benötigen Sie einen bedarfsorientierten Energieausweis.
– Nach diesem Datum ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis im Verkaufs- oder Vermietungsfall ausreichend.
Wenn Sie sich für einen Energieausweis interessieren, finden Sie auf der Homepage der Stadtwerke Saarlouis die entsprechenden Ansprechpartner sowie nähere Details zum Thema.