Energie verbraucht jeder Haushalt, egal ob Sie Hausbesitzer sind oder zu Miete wohnen. Aber kennen Sie auch den Energiebedarf Ihres Hauses? Sollten Sie aber, wenn wertvolle Wärme durch undichte Fenster, schlecht gedämmte Wände, oder veraltete Heizungsanlagen verloren geht, kann es schnell zu hohen finanziellen Belastungen kommen. Abhilfe schafft der Energieausweis, er nimmt eine Immobilie genau unter die Lupe und bewertet ihren Zustand.
Der Energieausweis liefert Hausbesitzern eine Orientierungshilfe für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen und bietet Kauf- oder Mietinteressenten die Möglichkeit Objekte miteinander zu vergleichen. Der Hauseigentümer ist nach dem Gesetz dazu verpflichtet, auf Nachfrage den Energieausweis vorzuzeigen.
Generell unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Energieausweisarten. Den Bedarfs- (für Wohngebäude/Nichtwohngebäude) und den Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis:
In einem aufwendigen Berechnungsverfahren ermittelt der Fachmann den theoretischen Energiebedarf. Grundlage für diese Berechnung ist eine umfangreiche Gebäudeanalyse, wie z.B. die Dämmung von Wänden und Fenstern sowie der Qualität der Heizanlage. Vorteil hierbei ist, dass energetische Schwachstellen des Gebäudes aufgedeckt werden und der Eigentümer erhält die daraus resultieren Modernisierungsempfehlungen.
Der Verbrauchsausweis:
Hingegen ist weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Er zeigt die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Hauses auf. Als Grundlage zur Berechnung dienen die letzten drei Verbrauchsabrechnungen. Da der Verbrauch von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist, lassen sich auf dieser Basis nur bedingt Aussagen über den künftigen Energieverbrauch machen.
Welchen Ausweis benötigen Sie?
Wahlrecht zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
- Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die auf der Grundlage der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 oder später errichtet wurden
- Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten, unabhängig welches Baujahr
- Nichtwohngebäude
Pflicht Bedarfsausweis
- Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet wurden
Ein Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig.
Wenn Sie weitere Fragen zum Energieausweis haben, wenden Sie sich an die „Energieberatung Saar“ (Telefonnummer 0681 501-2030). Dabei handelt es ich um eine neutrale und kostenfreie Informations- und Beratungskampagne des saarländischen Wirtschaftsministeriums gemeinsam mit 20 Energieversorgern. Und auch die Stadtwerke Saarlouis sind dabei!
Bildquelle: Deutesche Energie-Agentur GmbH (dena)
Kommentare
Mein Onkel möchte sein Haus begutachten lassen. Dazu ist es wichtig einen gültigen Energieausweis zu haben. Demnächst steht der Hausverkauf an und dann kommt das neue Haus in den Garten 🙂
Danke für den tollen Blog zum Thema Energie!
Danke für die Tipps zum Energieausweis! Meine Mama renoviert gerade ihr Haus und möchte auch einen Energieausweis haben. Den Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis werde ich ihr auf jeden Fall weiterleiten! Danke!
LG