Stadtwerke Saarlouis wieder für Publikumsverkehr geöffnet

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Mit Auslaufen der Bundesnotbremse öffnen die Stadtwerke Saarlouis am Donnerstag, den 1. Juli 2021, den Bereich Kundenservice wieder für den regulären Publikumsverkehr. Dies geschieht unter Einhaltung der bekannten Hygieneauflagen (AHA), die weiterhin bestehen bleiben sowie der 3G-Regel: getestet, geimpft und genesen.

Bis zur Fertigstellung unseres neuen und modernisierten Kundencenters in der Holtzendorffer Straße stehen wir Ihnen für eine persönliche Kundenberatung in dem Bürocontainer seitlich des Firmengeländes der Stadtwerke Saarlouis gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns:

Mo, Di, Do: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Fr, Mi: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Um eventuelle Wartezeiten zu reduzieren, können Sie mit uns selbstverständlich telefonisch einen Termin unter 06831 9596-403 vereinbaren.

Bitte beachten Sie beim Besuch folgende Regeln:

  • 3G-Regel: Besucher müssen vorweisen, dass sie entweder negativ getestet, geimpft oder genesen sind
  • Tragen eines Mund- und Nasenschutzes
  • Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m im Kundengespräch
  • Halten Sie auch bei eventuellen Wartezeiten am Bürocontainer, Abstand zu anderen wartenden Kunden ein.
  • Über eine Wechselsprechanlage am Bürocontainer verbinden Sie sich durch drücken der entsprechenden Taste direkt mit einem unserer Mitarbeiter
  • Installierte Plexiglas-Trennwände zwischen Ihnen und unseren Mitarbeiter*innen tragen im Gespräch zu Ihrem und unserem Schutz bei

Darüber hinaus erreichen Sie unsere Mitarbeiter*innen aus dem Bereich Kundenservice telefonisch unter 06831 9596-403 und per E-Mail kundenservice[at]swsls.de zu den bekannten Geschäftszeiten. Auch die Ein- und Auszahlungen am Kassenautomat (am Hauptgebäude) sind trotz Umbauphase möglich.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit unseren Kunden.

Bleiben Sie gesund!

Die 3G-Regel im Detail:

  • Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis von einer offiziellen Teststelle vorweisen. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Außerdem ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.
  • Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca).
  • Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch ihr Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung.
  • Genesene Geimpfte gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Als Nachweis benötigen sie ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage alt sein muss, aber auch älter als sechs Monate sein darf. Außerdem benötigen sie einen Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden.
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